Kosten
Am 22.06.2006 hat die Oberfinanzdirektion eine Verfügung zur Behandlung der LASIK in der Einkommenssteuer erlassen: Die Aufwendungen von Patienten für Laser-OPs am Auge sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, da es sich um Krankheitskosten handelt. Ein amtsärztliches Attest ist nicht erforderlich (AZ: S-2284 A - St 32 3).
Weitere Informationen können gebührenfrei über unser LASIK-Info-Telefon: 0800-0815333 (Mo-Do) erfragt werden.